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Definition |
Am Anfang des
Ratingprozesses steht bei der Ratingagentur das
Zusammenstellen aller zur Analyse des Emittenten
bzw. seiner (geplanten) Emission notwendigen
Informationen. Mithilfe hauseigener Bibliotheken
sowie diverser Datenbanken ermittelt das zuständige
Analyseteam zunächst das gesamte öffentlich
verfügbare Material. Darüber hinaus kommt der
Kooperation des Emittenten mit der Ratingagentur
größte Bedeutung zu. So wird der Emittent häufig von
einem Ratingadvisor begleitet, dessen Aufgabe es in
erster Linie ist, die Zurverfügungstellung der
notwendigen Unterlagen zu organisieren und für deren
Aktualität und Fundiertheit zu sorgen. |