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Quelle |
Verlustquote (LGD, EL)
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Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) |
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Definition |
Bei der Berechnung der
Verlustquote wird unterstellt, dass auf Grund der
Besicherung oder sonstiger Rückflüsse im Ausfall
nicht die gesamte Forderung ausfällt, sondern nur
ein prozentualer Anteil. Die wesentlichen
Bestandteile des Verlustes sind der abzuschreibende
Forderungsbetrag nach Verwertung, die Zinsverluste
und Kosten im Schadensfall. |
| Links |
www.finanzstandort.de |
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